Bis zur Verabschiedung des endgültigen Wettkampfprogramms (Einspruchsfrist ist der 17. März 2019) besteht für alle Teams die Möglichkeit ihre Meldung zurückzuziehen ohne dass Meldegebühren oder Reugeld fällig werden. Über Änderungen der Termine oder Ausrichter werden die entsprechenden Mannschaften umgehend durch die adh-Geschäftsstelle informiert.
Nach Verabschiedung des Wettkampfprogramms durch den adh-Vorstand wird das endgültige Wettkampfprogramm voraussichtlich Anfang April an die Hochschulen versendet.
Das vorläufige Wettkampfprogramm für das Sommersemester 2019 kann hier eingesehen werden.