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Online-Seminar zu steuerrechtlichen Fragen im Hochschulsport

Die Covid-19 Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf steuerrechtlich relevante Prozesse des Hochschulsports. In zwei Online-Seminaren mit knapp 60 Teilnehmenden wurden die aktuellen steuerrechtlichen Konsequenzen der Maßnahmen im Kontext der Covid-19 Pandemie in den Mittelpunkt gestellt und Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht erläutert.

Zunächst erläuterte Jens Kesseler (IQ Steuerberatungsgesellschaft mbH) Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Ab dem Jahr 2021 ist die Übungsleiterpauschale auf € 3.000 sowie die Ehrenamtspauschale auf € 840 pro Jahr angehoben worden. Bevor Kesseler auf die Maßnahmen für den Gemeinnützigkeitssektor in der Corona-Krise einging, gab er einen Überblick zu verschiedenen Tätigkeitsbereichen im Hochschulsport und deren Besteuerung.

Neben der Novemberhilfe zählt die Überbrückungshilfe mit den entsprechenden Voraussetzungen und Bedingungen zu den Maßnahmen der Covid-19 Pandemie. Weitere Anmerkungen folgten zu temporär gesenkten Umsatzsteuersätzen, die eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Ein- und Ausgangsrechnungen erfordere. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. 

Frank Silex (IQ Steuerberatungsgesellschaft mbH) gab darüber hinaus Informationen zu Kurzarbeitergeld für den öffentlichen Dienst. Für die betroffenen Arbeitnehmer (AN) ist der Tarifvertrag zur Kurzarbeit / TV Covid anzuwenden. Der Tarifvertrag sieht vor, dass die öffentlichen Arbeitgeber unter Beteiligung der Personal- oder Betriebsräte Kurzarbeit beantragen können. Frank Silex nahm anschließend Bezug zur Frage, ob Kurzarbeitergeld mit anderen Hilfsprogrammen kombinierbar ist.

Die Zusammenfassung der Ergebnisse und den Austausch zu relevanten steuerrechtlichen Fragen können adh-Mitgliedshochschulen im adh-Wissensnetz einsehen und nutzen.