Diese Maßnahme traf der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber allen Beteiligten, sowie der Vorgaben der Bundesregierung, der Länder und der adh-Mitgliedshochschulen.
Ob die abgesagten Veranstaltungen zu einem späteren Zeitpunkt (inklusive des Wintersemesters 2020/2021) durchgeführt werden können, prüft die adh-Geschäftsstelle zeitnah gemeinsam mit den adh-Disziplinchefinnen und -chefs, den bisherigen Ausrichtern und Kooperationspartnern.
Die Ausrichter der nationalen Wettkampfveranstaltungen 2020, die von einem Komplettausfall ihrer Veranstaltung betroffen sind, können sich bis spätestens zur Vorstandssitzung im September 2020 für die entsprechende Folgeveranstaltung im Jahr 2021 bewerben.