Der DOSB hatte Ende Juni auf seiner Website darauf hingewiesen, dass der Begriff „Webinar“ markenrechtlich geschützt sei und daher nicht mehr verwendet werden sollte.
Bei einer weiteren Nutzung könnten kostenpflichtige Abmahnungen drohen. Von daher sei es angezeigt, auf Begrifflichkeiten wie Online-Seminar zurückzugreifen.
In einem tiefergehenden Blick auf den Hintergrund der derzeit vorherrschenden Unsicherheit rund um die Schützbarkeit des Begriffs erläutert der DOSB aber auch, dass momentan dessen Löschbarkeit geprüft werde, da der Begriff „Webinar“ bereits vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen sei. Als ein Hinweis dafür könne die Aufnahme des Begriffs in den Duden gewertet werden. Dennoch solle bis zur endgültigen Klärung auf die Nutzung verzichtet werden.
Die ausführliche Empfehlung des DOSB ist hier nachzulesen.