Die Verbreitung des Corona-Virus in Deutschland hat seit Mitte März 2020 dazu geführt, dass Bund und Länder einschneidende Beschränkungen im Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger durchsetzen mussten. Die Hochschulsporteinrichtungen an den deutschen Hochschulen haben auf die von der Politik beschlossenen Maßnahmen zur Reduzierung der Ausbreitung des Corona-Virus angemessen und entschlossen reagiert. In enger Abstimmung mit den Hochschulleitungen wurde an den 200 adh-Mitgliedshochschulen der klassische Sportbetrieb eingestellt.
Mit den heutigen, von Bundesregierung und Landesregierungen gemeinsam entschiedenen Beschlüssen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs werden die Hochschulsporteinrichtungen wieder in die Lage versetzt, die Studierenden und Bediensteten unter Einhaltung entsprechender Rahmenbedingungen für ein an den Infektionsschutz angepasstes Sporttreiben regelmäßig zu bewegen.
Diese spezifischen Rahmenbedingungen werden in enger Zusammenarbeit mit den Sport-, Bewegungs- und Gesundheitswissenschaften, den Einrichtungen zur Arbeitssicherheit an den Hochschulen, den Gesundheitspartnern des Hochschulsports und dem DOSB an den Hochschulen geschaffen. Ziel ist, durch angepasste Regeln ein bestmögliches Maß an physischer Distanz im Hochschulsport zu realisieren. So möchte der Hochschulsport der gemeinsamen Verantwortung weiterhin gerecht werden, Neuinfektionen zu vermeiden.
„Der adh begrüßt die gemeinsame Entscheidung der Bundesregierung und der Landesregierungen für die schrittweise Wiederaufnahme des Sporttreibens, die der Hochschulsport in gebotener Form umsetzen wird. Neben den positiven Effekten für die körperliche Gesundheit wird der Wiedereinstieg in Sport und Bewegung sich auch positiv auf die psychologische Situation der Menschen auswirken. Dafür wollen wir unseren Beitrag leisten“, betont der adh-Vorstandsvorsitzende Jörg Förster.
Bund-Länder-Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Epidemie vom 06.05.2020 im Wortlaut